Buchung und Bezahlung

Dieser Vertrag wird zwischen der SARL Gîtes Mosaïques, im Folgenden “der Vermieter” genannt, und dem Mieter geschlossen.

  • Der Vertrag gilt als angenommen, sobald der Vermieter die Anzahlung erhalten hat.
  • Die Miete wird durch den Erhalt der Anzahlung garantiert, die in der Regel auf 30% des Mietpreises festgelegt ist.
  • Der Restbetrag ist vor der Ankunft oder bei der Schlüsselübergabe zu zahlen.
  • Bei Gruppen ist der Restbetrag einen Monat vor Beginn des Aufenthalts zu zahlen.
  • Im Falle einer Stornierung durch den Mieter wird die geleistete Anzahlung nicht zurückerstattet.
  • Bei Stornierungen, die weniger als einen Monat vor Beginn des Aufenthalts erfolgen, bleibt der gesamte Mietbetrag fällig und zahlbar.

Haftung und Mietregeln

  • Die Mieter sind für das Mobiliar, die Einrichtungen und den Pool verantwortlich und müssen diese im gleichen Zustand wie bei ihrer Ankunft zurückgeben.
  • Fehlende, beschädigte oder zerbrochene Gegenstände werden zum Selbstkostenpreis erstattet. Ersetzen ist nicht erlaubt.
  • Der Mieter muss jede Beschädigung oder jeden Bruch sofort melden.
  • Ein Schwimmbad, das ausschließlich den Mietern zur Verfügung steht und für das sie selbst verantwortlich sind.
  • Die Nutzer des Pools müssen vor dem Schwimmen duschen.
  • Kinder müssen ständig beaufsichtigt werden, wenn sie sich im Pool oder in der Umgebung aufhalten.
  • Haustiere sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erlaubt.
  • Die anfängliche Reinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
  • Die Mieter sind verpflichtet, die Unterkünfte in einem angemessenen Sauberkeitszustand zu verlassen. Zusätzliche Kosten können anfallen, wenn sie in einem übermäßig verschmutzten Zustand hinterlassen werden.
  • Die Mieter dürfen in den Unterkünften Musik hören, sofern diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und unter keinen Umständen Nachbarn oder andere Mieter stören könnte.
  • Die Mieter/innen müssen die Direktion über jeden Besuch von Außenstehenden informieren.
  • Der Vermieter haftet nicht für Nutzungsausfälle aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, wie z. B. Wasser- oder Stromausfälle, sowie für Diebstahl oder Beschädigung der persönlichen Gegenstände der Mieter.
  • Jede Panne oder jeder technische Defekt wird dem Vermieter so schnell wie möglich gemeldet.

Kaution

  • Der Vermieter behält sich das Recht vor, von den Mietern bei der Ankunft eine Kaution zu verlangen, um eventuelle vom Mieter verursachte Schäden abzudecken.
  • Sie wird dem Mieter bei seiner Abreise abzüglich eventueller Schäden zurückerstattet.
  • Übersteigt der Schaden den Betrag der Kaution, ist der Differenzbetrag fällig und einklagbar.
  • Die Kaution kann auch einbehalten werden, wenn die Mietregeln nicht eingehalten werden, z. B. bei Lärmbelästigung oder Überschreitung der Kapazität des Mietobjekts.

Allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag wird in französischer Sprache, in elektronischer Form oder auf Papier erstellt, jedes Exemplar ist gültig und kann den Parteien entgegengehalten werden, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Nur die französische Version des Vertrags ist verbindlich, alle Übersetzungen haben nur informativen Wert. Die Parteien erkennen an, dass alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrags ergeben können, vom Gericht in Pointe-à-Pitre, Guadeloupe, entschieden werden, das ausdrücklich als zuständig bezeichnet wird.